Digitaler Vorreiter - Kanzlei Buchner als Prozessbevollmächtigter in der allerersten Online-Verhandlung vor dem Amtsgericht München

Autor: RA Thomas Buchner, eingestellt am: 14.06.2020

Die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus betreffen sämtliche Bereiche des Lebens und damit auch das Verfahren vor den Gerichten. Die Zivilprozessordnung (§ 128) sieht in der Normalsituation vor, dass der Richter seine Entscheidung auf der Grundlage einer mündlichen Verhandlung, an der beide Parteien teilnehmen, treffen muss. Dass dieser Grundsatz in Zeiten verbreiteter Ansteckungsgefahr mit einem neuartigen Virus einer Modifikation bedarf, ist nicht nur vor dem Hintergrund der seitens der Staatsregierungen getroffenen Maßnahmen verständlich. In § 128a ZPO erlaubt es der Gesetzgeber nunmehr in Abweichung vom strengen Mündlichkeitsgrundsatz, eine sogenannte „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“ durchzuführen. Wie das konkret aussieht und praktisch funktioniert, durften wir in einem Pilot-Verfahren vor dem Amtsgericht München erleben. Die Verhandlung wurde als erste überhaupt in München vollständig digital geführt, über ein bekanntes Kommunikationstool fanden sich sowohl der Richter als auch die Parteien am virtuellen Verhandlungstisch ein. Das hat gut funktioniert, aus unserer Sicht dürfte dies in den Zeiten nach Corona ein Ansatz sein, der Vorteile für alle Beteiligten mit sich bringt, wenn die Verhandlung durchgeführt werden muss, aber räumliche oder zeitliche Hindernisse dem im Weg stehen. Auch für Menschen mit Behinderung kann die „Online-Verhandlung“ eine gute Alternative sein, die den spezifischen Einschränkungen Rechnung trägt. In der Presse wurde das Thema aufgegriffen, die Süddeutsche Zeitung hat den Richter am Amtsgericht, der die Verfahren geführt hat, für einen Artikel interviewt (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-corona-amtsgericht-landgericht-online-verhandlungen-1.4916138). Wir sind gespannt, wie sich dieses neue Feld in der Justiz weiterentwickeln wird.