Kündigung und Aufhebungsvertrag

Es gibt sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vielfache Gründe, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sei es, dass sich die betrieblichen Anforderungen an die Tätigkeit oder die persönliche Situation des Arbeitnehmers verändert haben, die Auftragslage eine Beschäftigung nicht mehr zulässt, oder eine dauerhafte Erkrankung des Arbeitnehmers besteht. Auch in dem Fall, in dem Arbeitsplatzkonflikte bestehen, ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vielfach für alle Beteiligten die sinnvollste Lösung. Sollten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden wollen, beraten wir Sie zu den hierzu bestehenden Optionen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Kündigung des Arbeitsverdienstes und den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wir erörtern mit Ihnen unter anderem

  • die Anforderungen an eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Blick auf Kündigungsgrund und Kündigungsfrist
  • mögliche Regelungsinhalte eines Aufhebungsvertrages als Alternative zur Kündigung
  • die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Sperrzeit, Ruhen bei Entlassungsentschädigung, etc.)
  • die Gestaltung spezieller Beendigungsszenarien, wie etwa den gleitenden Übergang in eine Altersrente
  • die beiderseits noch bestehenden Ansprüche, die im Falle der Beendigung noch zu erfüllen sind.

Soweit bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder ein solches notwendig wird, vertreten wir Sie selbstverständlich gerne vor dem Arbeitsgericht (oder bei Dienstnehmern wie etwa Geschäftsführern vor den Landgerichten). Auch bei einer außergerichtlichen Verhandlungslösung unterstützen wir Sie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.