Führerschein und Fahrerlaubnis
Des Deutschen liebstes Kind, das Auto, will auch bewegt werden. Hierzu bedarf es einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis und der zugehörige Führerschein, welche oft mühevoll und teuer erworben wurden, können sowohl auf strafrechtlichem Wege, z.B. durch Urteil, wie auch verkehrsverwaltungsrechtlich durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden.
Erkenntnisse der zuständigen „Führerscheinstelle“, die ihr durch Zufall oder auch durch amtliche Mitteilungen, z.B. durch die Polizei oder das (Straf-)Gericht, zugehen, können dazu führen, dass aufgrund Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenauffälligkeit oder auch Erkrankungen (z.B. Diabetes, Epilepsie) oder sonstige körperliche Mängel (gerade bei älteren Menschen), die Fahrerlaubnis gegebenenfalls sogar ohne vorherige Teilnahme am Straßenverkehr (!) entzogen wird.
In der Regel wird die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens, was gerade bei älteren Menschen zum nahezu unüberwindlichen Hindernis werden kann oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: MPU), landläufig auch Idiotentest, angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen. Diese Untersuchungen sind nicht nur teuer, sondern auch in den Erfolgsaussichten ungewiss, zumindest sind diese nicht ohne vorherige ausführliche Besprechung und Vorbereitung hierauf zu bestehen.
Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, schalten Sie uns auf jeden Fall vorher ein, damit wir schon im Vorfeld die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde überprüfen und gegebenenfalls vor Erlass eines Entziehungsbescheides intervenieren können. Das Einreichen von Unterlagen (gerade ärztliche Atteste) birgt die Gefahr, der Behörde zusätzliche Argumente gegen die Fahreignung zu liefern.
Auch bei Verkehrsdelikten, bei denen der Führerschein in Gefahr ist, muss bereits im Vorfeld des Ermittlungsverfahrens anwaltliche Tätigkeit entfaltet werden, denn im Strafprozess können schon die Weichen für das Verkehrsverwaltungsrecht (also das Verfahren vor der Führerscheinbehörde) gestellt werden.