Rechtsanwalt Thomas Neumair ist nun auch Fachanwalt für Verkehrsrecht

Autor: RA Thomas Buchner, eingestellt am: 09.04.2021

Das Ziel unserer Kanzlei ist es, unsere Mandanten in allen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten und insbesondere im Verkehrsrecht bestmöglich zu beraten und zu vertreten. Diese besondere Spezialisierung und Fokussierung unserer Kanzlei ist nun erneut verstärkt und vertieft worden, weil Herr Rechtsanwalt Thomas Neumair am 10.02.2021 von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund mehrmonatiger Fortbildung, seiner besonderen Kenntnisse im Verkehrsrecht und nach Ablegen einer insgesamt 15-stündigen Prüfung, die er mit der hervorragenden Gesamtdurchschnittsnote 1,33 absolvierte, die Berechtigung verliehen bekommen hat, die besondere Bezeichnung des Fachanwalts für Verkehrsrecht zu führen. Mit nun drei tätigen Fachanwälten für Verkehrsrecht ist die Weiterführung des eingeschlagenen und sehr erfolgreichen Weges der Spezialisierung der Kanzlei auf nur drei Rechtsgebiete und kontinuierlichen Qualitätssicherung noch weiter verbessert.