Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Wir vertreten Sie auch gerne im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, wobei wir hier Schwerpunkte setzen müssen. Wo wir Ihnen kompetent zur Seite stehen können, sind Fälle, die mit verkehrsrechtlichem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, gegebenenfalls auch im Zusammenhang mit einem von Ihnen erlittenen Unfall entstehen. Hierunter fallen z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung also sämtliche Verstöße und Vergehen, die der Bußgeldkatalog unter Ahndung stellt, also insbesondere

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsmessungen
  • Rotlichtverstöße
  • Vorfahrtsverletzungen
  • Alkohol- und Drogendelikte.

Aber auch das Verkehrsstrafrecht, z. B.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Unfallflucht

oder andere mit dem Straßenverkehr zusammenhängende Delikte stehen auf unserer Positivliste.

Natürlich helfen wir Ihnen auch als Opfer bzw. Geschädigter in entsprechenden Verfahren und vertreten Sie gerne als Nebenkläger, um einen Strafprozess gegen den Schädiger (Täter) zu begleiten.

Sofern Sie als Geschädigter Strafantrag gegen jemanden stellen möchten, sind hier Fristen zu beachten, sodass Sie sich bitte baldmöglichst mit uns in Verbindung setzen sollten, damit der Verfolgungsanspruch gegenüber dem Täter nicht verjähren kann.

Wir können Ihnen leider, wenn es um „Mord und Totschlag“ geht, sowie in Fällen von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität, nur dergestalt weiterhelfen, indem wir Ihnen einen Kollegen benennen, der sich hauptsächlich mit diesem speziellen Fachgebiet beschäftigt.

Gerne verteidigen wir Sie auch gegen allgemeine Fälle des Strafrechts, z.B.

  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Urkundenfälschung
  • Betrug
  • oder dergleichen mehr.