Unfallregulierung

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, hat Anspruch darauf, sich bei der Regulierung anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Auch wenn viele meinen, ein Unfall sei ein banaler Lebensvorgang, so darf darauf hingewiesen werden, dass sich hier eine komplexe und für den Laien nahezu undurchsichtige Rechtsprechung schon zu dem bloßen Sachschaden an dem Fahrzeug entwickelt hat.

Die Versicherungswirtschaft versucht auf Basis der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren gerade bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die vom Sachverständigen geschätzten Kosten der Reparatur in Frage zu stellen und wenn möglich günstiger abrechnen zu können. Gerade auch von den Gutachtern richtigerweise kalkulierte Einzelpositionen wie z.B. Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge (UPE), Stundenverrechnungssätze markengebundener Werkstatt sind den Versicherungen aufgrund der dadurch entstehenden Kosten ein Dorn im Auge und werden häufig von hierzu eigens engagierten Prüfzentren auch in Kenntnis der Rechtsprechung gekürzt.

Auch bei den Themen Wertminderung, Nutzungsausfall oder gerade bei den Mietwagenkosten gibt es eine nahezu unüberschaubare Anzahl von Urteilen, weshalb der Geschädigte selbst kaum seine Ansprüche durchsetzen wird, ohne hier entscheidende Abzüge zu erleiden.

Ganz zu schweigen ist von der Komplexität der Abwicklung eines Personenschadens, sei es nur die Berechnung des Schmerzensgeldes nach einem leichten Auffahrunfall mit einem HWS-Schleudertrauma. Auch hier vermag der Geschädigte in der Regel selbst nicht einzuschätzen, welche Ansprüche ihm zustehen. Noch gravierender ist die Durchsetzung von schweren und dauerhaften Unfallverletzungen, die gegebenenfalls zu lebenslanger Rentenleistung, Erwerbsschäden oder Pflegebedürftigkeit des Geschädigten führen. Auch hier kann der Geschädigte ohne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gegenüber den mit Juristen gespickten Versicherungsschadensabteilungen kaum bestehen.

Es ist unerlässlich, nach einem Unfall und sei dieser nur ein leichter Sachschaden, einen Anwalt zur Regulierung einzuschalten, bevor eigene Korrespondenz mit der Versicherung geführt wird. Der Gesetzgeber hat insoweit den Geschädigten gestärkt und ihm gerade für Unfallsachen „einen Anwalt zur Seite gestellt“, dessen Kosten die gegnerische Versicherung zu tragen hat.

Gerne Können Sie den Unfall bei uns online melden, klicken Sie hierzu auf Unfall melden. Für die notwendigsten Schritte im Rahmen eines Verkehrsunfalls haben wir Ihnen unseren "Erste-Hilfe-Koffer" zusammengestellt.