Versicherungsrecht

Jeder Bundesbürger hat im Schnitt fünf bis sechs Versicherungen. Dazu gehören neben den so typischen Versicherungen wie Privathaftpflichtversicherung, eine Rechtschutzversicherung und eine Kfz-Versicherung, dort insbesondere Kraftfahrzeughaftpflicht- oder Kaskoversicherung, auch so bedeutende Absicherungsformen wie Unfall- Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Krankenversicherung ist an dieser Stelle zu nennen, sei es aus Krankenvoll- oder Zusatzversicherung. Dass Versicherungsgesellschaften, gerade auch bei fiktiver Abrechnung eines Schadensfalles, gerne einmal den Rotstift zücken, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich der Kunde bei Verzug seiner Versicherung mit der entsprechenden vollen Leistung eines Anwalts bedienen kann, der seine Ansprüche inklusive Zinsen und Kosten zu Lasten der Versicherung durchzusetzen vermag. Auch wissen die wenigsten, dass in den meisten Kaskoversicherungsbedingungen vor der eigentlichen Klage ein Sachverständigenverfahren vorgeschaltet ist. Ein solches zu bestehen bedarf genauer Kenntnis des Versicherungsrechts und der darin normierten Fristen und Durchführungsregelungen.

Aber auch bei den Personenversicherungen wie Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, kommt es des Öfteren zu Streit in der Abwicklung. Nicht selten wird von Seiten der Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht und tritt daher, ohne leisten zu wollen, von dem Vertragsschluss zurück. Um solche Fallstricke zu vermeiden, ist die Einschaltung eines im Versicherungsrecht bewanderten Anwalts unausweichlich.

Im Verzugs- oder Verzögerungsfall hat der Versicherer auch laut Versicherungsvertragsgesetz automatisch Verzugszinsen zu bezahlen. Dies wird oft vergessen.

Natürlich ist gegebenenfalls auch der Versicherungsvermittler, sei er an das Versicherungsunternehmen gebundener oder freier Vermittler, aufgrund einer möglichen fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Falschberatung ins Visier zu nehmen. Nicht selten ist, obwohl natürlich die überwiegende Anzahl der Versicherungsvermittler sicherlich fair und professionell agieren, nur das Provisionsinteresse beim Abschluss von Lebens- und Krankenversicherungen Hauptmotivation. Gerne wird hierbei die richtige Bedarfsermittlung hinten angestellt. Auch insolweit hat jedoch das Versicherungsvertragsgesetz Werkzeuge geschaffen, die es dem Kunden ermöglichen, mit Hilfe seines Anwalts die berechtigten Interessen im Wege des Schadensersatzes gegen schwarze Schafe unter den Vermittlern durchzusetzen.

Gerade Versicherungsmakler haben eine erhöhte Haftung nach Gesetz und Rechtsprechung, insbesondere nach Grundsätzen, die daraus resultieren, dass sie gerade eine große Auswahl aus den ca. 200 Versicherungsgesellschaften in Deutschland haben.

Aufgrund langjähriger Erfahrung in der Versicherungsbranche und mit den nötigen Vorkenntnissen (Rechtsanwalt Buchner hat zusätzlich eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann absolviert) ist die Bearbeitung entsprechender Fälle für uns kein Problem.