Zeugnis

Bei oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnis stellt sich regelmäßig auch die Frage nach der Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Das Arbeitszeugnis ist in § 109 GewO mittlerweile gesetzlich geregelt, der simple Text des Gesetzes gibt in diesem Fall die Rechtswirklichkeit allerdings nicht wieder. Es existiert eine sehr umfangreiche Judikatur viele Gerichte bis hin zum Bundesarbeitsgericht zu der Frage, welche formellen Anforderungen an ein Zeugnis zu stellen sind und welche Inhalte in einem Zeugnis verwendet werden dürfen. Wir beraten Sie sowohl als Arbeitgeber wie auch als Arbeitnehmer, wenn ein Zeugnis erteilt oder überprüft werden soll. Auch bei der Formulierung sind wir im Einzelfall gerne behilflich. Soweit bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder ein solches notwendig wird, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Arbeitsgericht (oder bei Dienstnehmern wie etwa Geschäftsführern vor den Landgerichten). Auch bei einer außergerichtlichen Verhandlungslösung unterstützen wir Sie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.