Forderungsmanagement

In der Praxis zeigt sich auf, dass es nicht genügt, Inhaber einer Forderung zu sein, selbst dann, wenn diese bereits rechtskräftig festgestellt ist. Bis zur tatsächlichen Zahlung des Schuldners ist oft noch ein langer Weg zu gehen. Selbst dann, wenn bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass das Vollstreckungsverfahren stark formalisiert ist und alleine schon deswegen für den Gläubiger entsprechende Hürden bestehen. Noch themenreicher ist die Realisierung von bestehenden Forderungen dann, wenn diese noch gar nicht rechtskräftig festgestellt sind. Wir unterstützen Sie sowohl bei der rechtskräftigen Feststellung von Forderungen im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufrecht und Arbeitsrecht. Dabei übernehmen wir für Sie je nach Vereinbarung

  • die Prüfung der Forderungen
  • das erste Anspruchsschreiben an den Schuldner
  • die Überwachung der Zahlungseingänge
  • die Korrespondenz mit Gerichtsvollziehern und Gerichten
  • die Verhandlungen und Vereinbarungen von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungsvereinbarung u.ä.)
  • die Realisierung von Forderungen im Insolvenzverfahren des Schuldners

Sollten Sie also Hilfe bei der Durchsetzung einer Forderung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.